Im Sinne der Bestimmungen des ADR (Kapitel 1.3 und 1.10 ADR) müssen die bei der Abwicklung eines Gefahrguttransport beschäftigten Personen unterwiesen sein.
Inhalte der Unterweisung: Rechtliche Grundlagen, Pflichten der Beteiligten, Freistellungen, Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen, Handhabung von Versandstücken u.v.m.
Dauer ca. 1 Stunden. – In ENGLISCHER Sprache
Fachbuch inbegriffen.