Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz muss jeder Mitarbeiter – so auch der Kranfahrer – in regelmäßigen Abständen eine Sicherheitsunterweisung erhalten
Durch diese Aus- und Weiterbildungen soll erreicht werden, dass Kranfahrer auf die auftretenden und sich ändernden Gefahren aufmerksam gemacht werden.
Dauer ca. 1 Stunde
Fachbuch inbegriffen.