Schriftliche Weisung ADR

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Schriftliche Weisung nach dem ADR für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße

Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen mitzuführen.

Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache bereit zustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann.
Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.

Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.

Gewicht 0,03 kg
Eigenschaften

DIN A4

Beschreibeung

Schriftliche Weisungen gem. ADR